§ 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen

Wenn Sie über Lavida einen Familienhelfer beauftragen, können Sie 20 Prozent Ihrer Aufwendungen als "Zuschuss" erhalten und zwar jährlich bis zu 4.000 Euro.

Mit dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen wurde die Förderung für alle haushaltsnahen Dienstleistungen deutlich ausgeweitet. Zusätzlich wurden Erleichterungen bei der Inanspruchnahme des Zuschusses für sog. "Pflegehaushalte" geschaffen, also Haushalte, in denen z.B. ein älterer Mensch (auch ohne Pflegegrad) betreut oder gepflegt wird.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören gem. § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG nur Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die Sie entweder jemanden angestellt haben (z.B. Minijob) oder für die ein selbständiger Dienstleister (Lavida Alltags und Seniorenservice) in Anspruch genommen wird, also z.B. Rasen mähen, Fenster putzen,Teppich reinigen, Bügeln, Einkaufen etc. sowie die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern oder von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen.

Gemäß § 35a Abs. 2 EStG ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, auf Antrag um 20 % der jährlichen Rechnungssumme für haushaltsnahe Dienstleistungen

Wichtig: Der Abzug reduziert nicht Ihr zu versteuerndes Einkommen (Bemessungsgrundlage für die Steuer), sondern mindert zu 100% die von Ihnen zu zahlende Steuer und stellt damit einen echten Zuschuss dar. Beispiel: Sie nehmen begünstige haushaltsnahe Leistungen im Umfang von 500 Euro monatlich bzw. 6.000 Euro im Jahr in Anspruch. In Ihrer Steuererklärung machen Sie 20% der jährlichen Kosten, also 1.200 Euro geltend und erhalten diese 1.200 Euro vom Finanzamt als "Zuschuss" erstattet.

A  A  A

Copyright © 2018 • Lavida - Alltags- und Seniorenservice Weißenburg • All Rights Reserved • Realisierung Gabler WerbungLoginDatenschutz

Nach oben
Hinweis zur Verwendung von Cookies:
Unsere Website nutzt Cookies um bestimmte Bereiche / Funktionen bestmöglich darstellen zu können. Mit Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

OK